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   BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65   

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https://dejure.org/1967,1752
BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65 (https://dejure.org/1967,1752)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1967 - IV ZR 312/65 (https://dejure.org/1967,1752)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1967 - IV ZR 312/65 (https://dejure.org/1967,1752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1417
  • MDR 1967, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65

    Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65
    Um eine Korrektur der in den Vorprozessen ergangenen Entscheidungen und eine Verletzung der Rechtskraft würde es sich aber handeln, wenn frühere, jedoch nachträglich bekanntgewordene Verfehlungen der Beklagten zu einer Änderung der Entscheidung darüber, ob der Kläger die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet habe, führen würden (BGHZ 45, 329, 332) [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65].

    Es genügt aber auch dafür nicht, ausschließlich auf Vorgänge zurückzugreifen, die vor der letzten Verhandlung des Vorprozesses lagen, selbst wenn sie dem Kläger damals noch nicht bekannt waren, denn wenn allein auf Grund solcher Vorgänge die Bindung der Beklagten an die Ehe verneint wurde, würde die Entscheidung des Vorprozesses korrigiert und in die Rechtskraft eingegriffen (BGHZ 45, 329, 335) [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65].

  • BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64

    Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65
    Zu einem solchen neuen Scheidungstatbestand gehören Tatsachen, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zugetragen haben und die, möglicherweise in Verbindung mit den im Vorprozeß gewürdigten oder anderen damals bereits vorhandenen Tatsachen, ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht erstanden ist, die Scheidung nach § 48 EheG zu verlangen (Urteile des Senats BGHZ 44, 359, 360, 45, 329, 336) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].

    Es ergibt sich daraus, daß für den Kläger, wenn nicht die Schuldfrage auf Grund neuer Tatsachen anders als im Vorprozeß zu beurteilen ist, ein Scheidungsrecht nur entstanden sein kann, sofern neue Tatsachen ergeben, daß der Beklagten nunmehr die Bindung an die Ehe oder die zumutbare Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen, fehlt (BGHZ 44, 359, 361) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].

  • BGH, 27.10.1965 - IV ZR 246/64

    Tragweite der Nachprüfung eines Berufungsurteils durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65
    Die Nachprüfung hat sich darauf zu erstreken, ob und in welchem Umfang die in den Vorprozessen ergangenen rechtskräftigen Urteile, soweit in ihnen der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung für berechtigt erklärt ist, dem erneuten Scheidungsbegehren des Klägers entgegenstehen (Urteile des Senats vom 17. März 1965 - IV ZR 108/64 - und vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 246/64 -).
  • BGH, 17.03.1965 - IV ZR 108/64

    Klage auf Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch überwiegendes

    Auszug aus BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65
    Die Nachprüfung hat sich darauf zu erstreken, ob und in welchem Umfang die in den Vorprozessen ergangenen rechtskräftigen Urteile, soweit in ihnen der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung für berechtigt erklärt ist, dem erneuten Scheidungsbegehren des Klägers entgegenstehen (Urteile des Senats vom 17. März 1965 - IV ZR 108/64 - und vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 246/64 -).
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